Berechnen Sie schnell und einfach, wie die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden, gemäß dem CO2KostAufG und dem 10-Stufen-Modell.
Mit „Berechnung starten“ erhalten Sie zusätzlich den Export als PDF und CSV sowie einen teilbaren Link.
Geben Sie Ihre Daten ein, um die CO2-Kostenaufteilung zu berechnen.
| Stufe | kg CO2/m²·a | Vermieter | Mieter |
|---|---|---|---|
| 1 | < 12 | 0 % | 100 % |
| 2 | 12 bis 17 | 10 % | 90 % |
| 3 | 17 bis 22 | 20 % | 80 % |
| 4 | 22 bis 27 | 30 % | 70 % |
| 5 | 27 bis 32 | 40 % | 60 % |
| 6 | 32 bis 37 | 50 % | 50 % |
| 7 | 37 bis 42 | 60 % | 40 % |
| 8 | 42 bis 47 | 70 % | 30 % |
| 9 | 47 bis 52 | 80 % | 20 % |
| 10 | > 52 | 95 % | 5 % |
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Fachanwalt.
Seit dem 1. Januar 2023 teilen sich Vermieter und Mieter die CO2-Kosten nach dem CO2KostAufG. Je schlechter der energetische Zustand des Gebäudes, desto höher der Vermieter-Anteil (bis zu 95 %).
Wohngebäude werden anhand ihres CO2-Ausstoßes pro m² und Jahr in zehn Stufen eingeordnet. In der besten Stufe (unter 12 kg) trägt der Mieter 100 % der CO2-Kosten, in der schlechtesten (ab 52 kg) der Vermieter 95 %. Die Tabelle oben zeigt alle Stufen.
Der Vermieter-Anteil wird in der Heizkostenabrechnung abgezogen, der Mieter-Anteil bleibt umlagefähig. Unser Nebenkostenrechner und die KlarMiete-App rechnen die Aufteilung automatisch in die Abrechnung ein.
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